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Wir wollen mehr Sprachenrechte! Anerkennung reicht nicht

 

Am 21. Februar findet der Tag der Muttersprache statt. Aus diesem Anlass blicken wir auf die verfassungsrechtliche Anerkennung der ÖGS zurück und kritisieren, dass es bis heute an gesetzlichen Regelungen fehlt, um die Sprachenrechte von gehörlosen Menschen zu sichern.  

Gehörlose Menschen haben ein Recht auf ihre eigene Sprache – nicht nur auf dem Papier! Am 10. Dezember fand in Salzburg eine Tagung statt, die sich genau mit diesem Thema beschäftigte: Wie kann die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) endlich in die Gesellschaft integriert werden? Die Veranstaltung brachte wichtige Expert:innen zusammen, um zu diskutieren, warum die Österreichische Gebärdensprache mehr braucht als ein bloßes „Ja“ in der Verfassung – nämlich echte, spürbare Veränderungen. 

Obwohl ÖGS seit 2005 in der Verfassung anerkannt ist, fehlen klare gesetzliche Regelungen, die eine vollständige Integration in das Bildungssystem und die Gesellschaft gewährleisten. Gehörlose Menschen werden nach wie vor oft nur als Menschen mit Behinderungen betrachtet, statt als kulturelle oder sprachliche Minderheit. Daraus ergibt sich, dass ihre Bedürfnisse in vielen Bereichen nicht ausreichend berücksichtigt werden. In der Bildung bedeutet das etwa, dass es zu wenige bilinguale Schulangebote gibt, in denen sowohl die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als auch Deutsch gleichwertig vermittelt werden. In der Arbeitswelt fehlen barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten, etwa durch den Mangel an Dolmetscher:innen oder technische Unterstützung. Diese fehlende Anerkennung als sprachliche Minderheit führt dazu, dass viele gehörlose Menschen in Österreich strukturell benachteiligt werden und nicht gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Um dem entgegenzuwirken, sind umfassende gesetzliche Maßnahmen nötig, die die Rechte der Gehörlosen stärken und ihre gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen. 

Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Österreich 2008 anerkannt wurde, auch sprachliche Rechte einfordert und Staaten dazu verpflichtet, barrierefreien Zugang zu Information und Bildung in Gebärdensprachen zu gewährleisten, schaut die Realität anders aus. Während unserer Tagung in Salzburg haben wir mit Expert:innen diskutiert, was es braucht, damit gehörlose Menschen als sprachliche Minderheit anerkannt werden. Dazu zählen: 

  • Rechtliche Instrumente wie die UN-Behindertenrechtskonvention müssen gezielt eingesetzt werden. Sprache ist ein Recht, das eingefordert werden kann! Wir fordern daher eine umfassende Umsetzung der UN-BRK. 
  • Die EU sichert 24 Amtssprachen, aber keine einzige nationale Gebärdensprache. Das erschwert gehörlosen Menschen die Kommunikation mit der EU. Die EUD fordert daher eine Reform der bestehenden Sprachregelungen, um Gebärdensprachen als Amtssprachen der EU einzuführen. 
  • Durch fehlende ÖGS-Lehrpläne erhalten gehörlose Kinder oft keinen Zugang zu ihrer natürlichen Sprache. Frühzeitige Förderung der Gebärdensprache und bilinguale Bildung sind entscheidend für die Entwicklung von gehörlosen Kindern. 
  • Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert zwar das Recht auf Zugang zu Informationen in Gebärdensprache, aber in Österreich wurden beispielsweise nach wie vor noch nicht alle notwendigen Anpassungen im Rechtssystem vorgenommen. 

 

Dieser Artikel ist im Rahmen des GebärdeSache-Newsletters entstanden. Hier kannst du dich für unseren monatlichen Newsletter anmelden:

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