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Recht & Gesetz

Recht & Gesetz

Menschenrechte gelten universell. Sie sind unteilbar, das heißt, jeder Mensch, ob jung oder alt, weiß oder schwarz, gehörlos, taubblind oder mit einem absoluten Gehör, … sie alle sind gleich viel wert und haben dasselbe Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde. Fast alle Nationen dieser Erde bekennen sich zu diesem Grundsatz.

In Wirklichkeit aber gibt es große Unterschiede, zwischen Menschen: die einen genießen Privilegien, andere werden wegen ihrer Herkunft gedemütigt, wegen ihres Glaubens diskriminiert oder aufgrund einer Behinderung daran gehindert, am öffentlichen Leben teilzuhaben.

Es liegt vor allem in der Verantwortung politisch verantwortlicher Personen dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger jene Rechte genießen können, die ihnen in internationalen Konventionen und in der Verfassung zuerkannt werden.

Rechtliche Grundlagen

Der ÖGLB bezieht sich in seiner Arbeit auf nationale und internationale Grundsatzdokumente, wie die Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen, die Österreichische Bundesverfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz oder das Behinderteneinstellungsgesetz.

Als Interessensvertretung der gehörlosen Gemeinschaft, als Mitglied in großen Gehörlosen- und Behindertenverbänden und politisch unabhängigen Gremien prüft der ÖGLB die Umsetzung von Konventionen und Gesetzen und zeigt mit seinen Forderungen an die Politik die Mängel auf.

Positionspapiere des ÖGLB:

Auf Basis der festgeschriebenen Rechte und aus dem artikulierten Bedarf gehörloser Menschen hat der ÖGLB Positionspapiere erstellt. In den beiliegenden Dokumenten können Sie nachlesen, für welche Rechte gehörloser, schwerhöriger und taubblinder Menschen sich der Österreichische Gehörlosenbund in seiner politischen Arbeit mit Stellungnahmen und Forderungen besonders einsetzt.

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