Gehörlose Kinder wurden in sogenannten „Taubstummenanstalten“ in ganz Österreich gedemütigt, misshandelt, missbraucht und mit dem Verbot der Gebärdensprache sozial isoliert und in ihrer Entwicklung behindert. Opfer von Gewalt können nun über die Volksanwaltschaft eine monatliche Heimopferrente beantragen. Die meisten Bundesländer zahlen an Opfer „ihrer“ Einrichtungen unabhängig davon auch eine pauschale Entschädigung, die bis zu 30.000 Euro ausmachen kann. Wer aber in einer Einrichtung des Bundes war, bekommt keine Entschädigung, kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 7. Oktober 2023. Er fordert Bildungsminister Martin Polaschek auf, dass auch die Republik wieder Entschädigungen zahlt.
Vor allem gehörlose Kinder aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland waren in den „Taubstummenanstalten“ in Wien-Speising und Kaltenleutgeben (NÖ) untergebracht – das waren aber Bundeseinrichtungen. Die Opfer dieser Einrichtungen, hätte eine Entschädigung bekommen, wenn sie bis 31. Dezember 2019 einen Antrag gestellt hätten. Volksanwalt Achitz: „Es ist dringend notwendig, dass der Bund wieder Entschädigungen auszahlt, denn viele Betroffene haben erst nach 2019 von der Möglichkeit erfahren. Oder sie haben davon gewusst, waren aber aus Angst vor Retraumatisierung erst später in der Lage, sich ihren Qualen nocheinmal zu stellen und einen Antrag abzugeben.“
Heimopferrente kann auch unabhängig von der Pauschalentschädigung beantragt werden
Unabhängig von der Entschädigung, die vom Heimträger bzw. dessen Rechtsnachfolger bezahlt wird, haben Betroffene auch die Möglichkeit, eine Heimopferrente zu beantragen. Diese Geste der Anerkennung durch die Republik Österreich in der Höhe von monatlich 367,50 Euro wird von der Volksanwaltschaft organisiert.
Volksanwalt Bernhard Achitz: „Rufen Sie die Volksanwaltschaft unter 0800 223 223 an, wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen, um die Rente zu beantragen, und beraten Sie auch, wenn es um Entschädigungen durch die Heimträger geht.“
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