Gehörlose Menschen mit geistigen Behinderungen sind ein Teil unserer Gehörlosengemeinschaften und verdienen vollen Zugang zu diesen Gemeinschaften und zu ihren nationalen Gebärdensprachen. Der Weltverband der Gehörlosen freut sich, ein neues Positionspapier über gehörlose Menschen mit geistigen Behinderungen vorzustellen. Dieses Papier wurde in enger Zusammenarbeit mit den internationalen Partnerorganisationen Down Syndrome International und Inclusion International entwickelt. Link Positionspapier (in Englisch)
Allgemeine Maßnahmen zur Gewährleistung und Förderung der Menschenrechte von gehörlosen Personen gelten auch für gehörlose Menschen mit geistigen Behinderungen. In den folgenden Empfehlungen schlägt der Weltverband der Gehörlosen Maßnahmen vor, die speziell auf die Bedürfnisse von gehörlosen Menschen mit geistigen Behinderungen über die gesamte Lebensspanne hinweg abzielen:
- Nutzung der Vorteile des universellen Neugeborenen-Hörscreenings, um gehörlosen Kindern mit geistiger Behinderung bestmöglich zu unterstützen und ihre Kommunikationsbedürfnisse zu erfüllen, einschließlich des Zugangs zur Gebärdensprache im frühestmöglichen Alter.
- Frühzeitige und konsequente Unterstützung für Familien, damit sie in der Lage sind, mit ihren Kindern zu kommunizieren: Familien von Kindern, einschließlich gehörloser Kinder mit geistigen Behinderungen, haben das Recht auf angemessene Anleitung und Beratung, u.a. über die Kommunikations- und Sprachrechte gehörloser Kinder mit Behinderungen, ihre nationale Gebärdensprache zu verwenden. Die Familien haben das Recht die nationale Gebärdensprache optimal zu erlernen, um die sprachliche, kommunikative und kognitive Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Sie haben weiters das Recht auf Unterstützung und Erziehung in der gemeinsamen Familie-Sprache (Gebärden und Gebärdensprachen), um ein gesundes familiäres und soziales Umfeld zu entwickeln.
- Ehest mögliche Sicherstellung des Zugangs zu inklusiven, kommunikativen und sprachlich zugänglichen sozialen Netzwerken für gehörlose Kinder mit geistigen Behinderungen.
- Inklusive Bildungsmöglichkeiten anbieten, die die Chancengleichheit von gehörlosen
- Lernenden mit geistiger Behinderung im Rahmen der schulischen/beruflichen Ausbildung sowie der sowie bei der Unterstützung der Familie gewährleistet ist.
- Frühzeitige Planung des Übergangsprozesses von der Kindheit zum Erwachsenenalter, mit dem Ziel, das volle Potenzial gehörloser Menschen mit geistigen Behinderungen auszuschöpfen und die soziale Eingliederung unter Gleichaltrigen und in der weiteren Gemeinschaft zu erreichen.
- Anpassung und Verbesserung des Dienstleistungsangebots an die Kommunikationsbedürfnisse von gehörlosen Menschen mit geistigen Behinderungen. Die Erbringung von Dienstleistungen für gehörlose Erwachsene mit geistigen Behinderungen stellt in vielen Bereichen eine besondere Herausforderung dar; sie unterscheiden sich von den Herausforderungen gehörloser Erwachsene ohne geistige Einschränkung deutlich. Da es sich um eine Population mit geringer Inzidenz handelt, besteht die Gefahr, dass die Anbieter die besonderen sozialen, sprachlichen und kommunikativen Bedürfnisse sowie die speziellen Anforderungen nicht kennen bzw. unterschätzen, die sprachlichen und kommunikativen Bedürfnisse und die Ausbildung, die für die Arbeit mit dieser Bevölkerungsgruppe erforderlich ist, nicht kennen bzw. unterschätzen, was wiederum zu einer weiteren sozialen Isolation führen kann. Qualifizierte gehörlose Fachkräfte haben eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für diese Gruppe.
- Ausreichender Zugang zu einem breiten Netz von Personen, die nationale Gebärdensprachen verwenden und mit gehörlosen Menschen mit geistiger Behinderung kommunizieren können. Gemeindebasierte Lebensmodelle und Unterstützungsdienste, bei denen zugängliche Möglichkeiten zur sozialen Kommunikation durch gebärdendes gehörloses und hörendes Personal geboten werden und den Aufbau befriedigender sozialer Beziehungen unterstützen sowie die Möglichkeit für soziale Integration und Selbstbestimmung fördern.
- Förderung der Eingliederung von Gemeinschaften mit gehörlosen Menschen mit geistigen Behinderungen innerhalb lokaler Gehörlosengemeinschaften und lokaler Gemeinschaften, gemäß Artikel 19 der CRPD. Dies ist der lokalen Eingliederung von Einzelpersonen vorzuziehen, die Gefahr laufen, isoliert zu werden in nicht-gebärdensprachlichen Umgebungen.